Informationen

 


 

Das Pflegegeld (nach § 37 SGB XI und § 123)

 


 

Pflegestufe

ohne eingeschränkte Alltagskompetenz

mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

  0

        kein Anspruch

     120 €

  1

        235 €

     305 €

  2

        440 €

     525 €

  3

        700 €

     700 €

 

     
     
     
     
     


Verhinderungspflege

 

Es können Leistungen für Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI in Höhe von bis zu 1.550,- € jährlich bei der Pflegekasse beantragt werden. Beachten Sie hierbei auch die Kombinationsleistungen von Pflegegeld und Pflegesachleistungen zur Sicherstellung der Verhinderungspflege.

 

 

 

Mögliche Steuervorteile

 

Seit dem 01.01.2009 können nach dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen alle haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen, bis zu einer Höhe von 4.000,- € jährlich steuerlich in Abzug gebracht werden. Angehörige, die Kosten für die 24 Stunden Pflege von Familienmitgliedern tragen, haben ebenfalls die Möglichkeit, einen Teil der Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.

 

 

 

Wer ist in seiner Alltagskompetenz nach §45 erheblich eingeschränkt?

 

Zur Beurteilung der Einschränkung der Alltagskompetenz sieht der Gesetzgeber einen Katalog von 13 Kriterien vor und definiert, dass eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz vorliegt, wenn bei mindestens zwei der folgenden Kriterien eine Einschränkung vorliegt (davon muss mindestens eine Einschränkung aus den Kriterien 1 bis 9 vorliegen):

  1. unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz)
  2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
  3. unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen
  4. tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation
  5. im situativen Kontext inadäquates Verhalten
  6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen
  7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung
  8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben
  9. Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus
  10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
  11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen
  12. ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten
  13. zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression

 

 

Gerne informieren wir Sie detailliert über die Kosten und Zuschüsse der 24 Stunden Pflege durch polnische Pflegekräfte.

 

 


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